Rauchmelderpflicht in Bayern ab 01.01.2018

1. Dezember 2017

Bereits seit Januar 2013 ist bei Neubauten der Einbau von Rauchmeldern vorgeschrieben. Für bestehende Gebäude und Wohnungen gilt noch eine Übergangsfrist bis 31.12.2017.

Ab 2018 müssen dann laut Artikel 46 Absatz 4  BayBO in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.